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Gast
Guest
Hallo,
ich besitze seit ca. 1,25 Jahren einen iPod touch 3g.
Dieser wurde vor kurz vor Garantieablauf wg. einem Defekt am Klinkenstecker ausgetauscht.
Nun ist ja die Garantie abgelaufen und ich habe noch die ges. vorgeschriebene Gewährleistung. Beginnt die Frist, in der ich nachweisen (bzw. nicht nachweisen) muss, dass der Defekt (ist wieder der gleiche ) ein Herstellungsfehler ist durch den erfolgten Austausch (=neues Gerät?) von vorne?
lg
ich besitze seit ca. 1,25 Jahren einen iPod touch 3g.
Dieser wurde vor kurz vor Garantieablauf wg. einem Defekt am Klinkenstecker ausgetauscht.
Nun ist ja die Garantie abgelaufen und ich habe noch die ges. vorgeschriebene Gewährleistung. Beginnt die Frist, in der ich nachweisen (bzw. nicht nachweisen) muss, dass der Defekt (ist wieder der gleiche ) ein Herstellungsfehler ist durch den erfolgten Austausch (=neues Gerät?) von vorne?
lg