Eine mögliche Begründung für diese Selbstsicherheit könnte im Adressaten des Urteils liegen: Dort ist die Rede von „Apple Inc.“, also dem amerikanischen Mutterkonzern und nicht von „Apple GmbH“, also der deutschen Tochterfirma, die hierzulande für den Vertrieb zuständig ist. Allerdings verweist Patent-Experte Müller zu Recht darauf, dass es Apple Inc. hierzulande nicht nur verboten ist „mobile Geräte zu liefern“, sondern auch sie „anzubieten“. Und zumindest letzteres wird durch die deutsche Website apple.de, die nur eine Umleitung zu apple.com/de, auf jeden Fall getan. Da diese Website inklusive des Online-Shops Apple Inc. und nicht der Apple GmbH gehört, müsste das Urteil zumindest in diesem Fall greifen. Darüber hinaus wäre es Apple Inc. verboten, neue Geräte zur Apple GmbH nach Deutschland zu liefern, weshalb es theoretisch keinen neuen Nachschub an iPhones mehr geben dürfte.